• „Verständige Durchschnittsmenschen – Blendwirkung von Photovoltaikanlagen sind oft Gegenstand nachbarschaftlicher Streitigkeiten“ von Hauer

    Wenn es in Gerichtsverfahren um subjektiv empfundene Beeinträchtigungen geht, spielt oft das »Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen« eine maßgebliche Rolle – auch wenn wohl niemand weiß, wie man dieses Empfinden wirklich exakt definieren sollte. Streitereien um die Blendwirkung von Solarmodulen finden in genau diesem unübersichtlichen Raum statt, und zuletzt hat hierzu ein Oberlandesgericht ein Urteil gefällt, das Planer und Anlagenbetreiber zu noch mehr Vorsicht anhält als bislang schon.

    in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 9/2018, S. 46 ff.

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  • „Das Modul ist die Anlage – fast immer“ von Brahms

    Ein neues Urteil schafft mehr Sicherheit zum Anlagenbegriff im Sinne des EEG
    Die Definition des Anlagenbegriffs im Sinne des EEG war in jüngster Vergangenheit durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und die Reaktion des Gesetzgebers unübersichtlich geworden. Nunmehr hat das Saarländische Oberlandesgericht zumindest für Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab dem 1. Januar 2012 bestimmt, dass der modulscharfe Anlagenbegriff zur Anwendung kommt. Auch zum Austausch von defekten Modulen nahm das Gericht Stellung.

    Autor: Dr. Florian Brahms

    in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 8/2018, S. 48 ff.

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  • Photon Magazin 07-2018

    „Patentstreit: Solaredge verklagt den chinesischen Konkurrenten Huawei wegen Patentverletzung“ u.a. von Brahms

    Die Auswirkungen der nunmehr erhobenen Patentrechtsverfahren gegen die Firmen Huawei und die Firma Wattkraft durch die Firma Solaredge eröffnet die Frage, mit welchen Rechtsfolgen in einem solchen Fall einerseits für die nunmehr in Anspruch genommenen Firmen aber andererseits auch Dritte, die mit dem betreffenden Produkt in Berührung gekommen sind, zu rechnen ist. Grundsätzlich dient ein Patent dem Schutze des geistigen Eigentums, wobei gerade Patente ein gewisses Maß an Neuerfindung gegenüber ansonsten am Markt üblichen Produkten ausweisen muss. Zum Schutze des Erfindungsreichtums flankiert der Gesetzgeber das Patent und dessen Inhaber mit unterschiedlichen Rechten, die sich u.a. auch danach richten, welche Art eines Patentes vorliegt. […]

    Autor: Dr. Florian Brahms

    in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 7/2018, S. 35 ff.

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  • CuR Contracting und Recht 02-2018

    „Der Nebel lichtet sich: Anforderungen an eine Kundenanlage im Sinne von § 3 Nr. 24a EnWG“ von Brahms

    Zugleich Besprechung von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2018 – VI-3 Kart 48/17 [V]

    I. Einleitung

    Die aus dem Missbrauchsverfahren nach § 31 Abs. 1 EnWG vor der Bundesnetzagentur hervorgegangenen, hier zu besprechende Entscheidung des OLG Düsseldorf hatte insbesondere zwei Voraussetzungen einer „Kundenanlage“ im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG zum Gegenstand, nämlich die Belegenheit auf einem räumlich zusammenhängenden Gebiet und die Unbedeutsamkeit für den unverfälschten Wettbewerb. Zunehmend nehmen die auslegungsbedürftenen Rechtsbegriffe der Kundenanlage auch durch weitere Entscheidungen des Bundesnetzagentur, der Oberlandesgerichte und des BGH konkrete Formen an. Die Kundenanlage ist – neben der „Direktleitung“ gemäß § 3 Nr. 12 EnWG und der „Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung“ gemäß § 3 Nr. 24b EnWG – weitgehend von der Regulierung ausgenommen und mithin in Abgrenzung zum „Netz“ im Sinne des § 3 Nr. 16 EnWG und zu den „geschlossenen Verteilernetzen“ gemäß § 110 EnWG zu betrachten.  […]

    Autor: Dr. Florian Brahms

    in CuR Contracting und Recht 2/2018, S. 49 ff.

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  • „Voraussetzungen einer Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG – Anmerkung zu OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.03.2018, 11 W 40/16 (Kart)“ von Nebel

    Das OLG Frankfurt hat im Anschluss an den viel beachteten Beschluss der Regulierungskammer Hessen darüber entschieden, ob eine Stromverteilungsanlage als eine nicht der Regulierung unterworfene Kundenanlage i.S.v. § 3 Nr. 24a EnWG oder als ein reguliertes Energieversorgungsnetz i.S.v. § 3 Nr. 16 EnWG einzuordnen ist.

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht 5/2018

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  • „Zweites Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes für das Land Berlin“ von Nebel

    Das Land Berlin hat die für die Bundesländer nach der Föderalismusreform bestehende Ermächtigung
    wahrgenommen und im November 2013 das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) erlassen. Das ZwVbG soll sicherstellen, dass der Bevölkerung Berlins in genügendem Maße Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung steht und dem Berliner Wohnungsmarkt kein Wohnraum (in unzulässiger Weise) entzogen wird. Um dieses Ziel zu erreichen, verbietet das ZwVbG die Zweckentfremdung von Wohnraum, insbesondere die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen oder die Vermietung von Wohnungen als Geschäfts- oder Praxisräume. […]

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht 4/2018

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  • Photon Magazin 03-2018

    „Nachbarhaftung – Erhöhtes Haftungsrisiko nach einem BGH-Urteil zur Nachbarhaftung“ von Hauer

    „Der BGH hatte in einem jüngst ergangenen Urteil über die Haftung eines Grundstückeigentümers für Schäden am Nachbargrundstück zu entscheiden, die aufgrund eines Brands entstanden waren. Ein Grundstückseigentümer hatte einen Handwerker mit Reparaturarbeiten am Hausdach beauftragt. Den Handwerker hatte er vorher sorgfältig ausgesucht. Bei Heißklebearbeiten am Dach kam es durch ein Verschulden des Handwerkers zum Hausbrand. Durch den Brand wurde das anliegende Nachbarhaus erheblich beschädigt. Da der Handwerker insolvent war, stellte sich dem BGH die Frage, ob nun auch der Grundstückeigentümer für die Schäden am Nachbarhaus in Haftung zu nehmen sei. Nachdem die beiden Vorinstanzen einen Anspruch des Nachbarn gegen den Grundstückseigentümer verneinten, kam der BGH zu einer Entscheidung. […]“

    in: Photon - Das Solarstrom-Magazin 3/2018, S. 44 ff.

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  • Photon Magazin 02-2018

    „EEG-konforme Strommessung in „bivalenten“ Speicheranlagen“ von Hauer/Brahms

    In der aktuellen Fassung des Erneuer­bare­Energien­Gesetzes ist auch der »bi­valente« Betrieb von Batteriespeichern, also die Nutzung sowohl für Eigenver­brauch als auch Netzeinspeisung endlich geregelt. Ein Unsicherheitsfaktor ist aber auch weiterhin die korrekte Erfassung der Energieflüsse. Der Bundesverband Energiespeicher ist das Problem angegangen und hat ein entsprechendes Messkonzept veröffentlicht.

     

    Autor: // Dr. Florian Brahms

    in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 2/2018, S. 46 ff.

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  • GI Magazin 06-2017

    Umsetzungsmöglichkeiten des Mieterstromgesetzes im EEG 2017 von Brahms

    Mit dem Mieterstromgesetz, welches der Gesetzgeber kurz nach dem Inkrafttreten des EEG 2017
    beschlossen und nunmehr in dieses Gesetz integriert hat, werden zwei wesentliche Ziele verfolgt.
    Einerseits beabsichtig der Gesetzgeber eine möglichst hohe Akzeptanz in der Bevölkerung zu erwirken
    und hierzu Mieterstrom in den Mechanismus des EEG einzubeziehen. Andererseits soll der hinter
    den Erwartungen des Gesetzgebers zurückliegende Zubau an Photovoltaikanlagen (PV-Anlage)
    belebt werden.1 Der durch den Gesetzgeber gewählte Fördermechanismus ist äußerst komplex und
    bedingt auch die Einbeziehung der Regelungen für Energieversorger im Energiewirtschaftsgesetz
    (EnWG). Die Stromkosten sind seit den letzten Jahren gestiegen (siehe Bild 1), sodass zur Vermeidung
    von Strompreisbestandteilen dezentrale Versorgungskonzepte mit Strom und Wärme unter
    Einbeziehung von Blockheizkraftwerken (BHKW) und PV-Anlagen zunehmend umgesetzt werden.

    Autor: Dr. Florian Brahms

    in: GI Gebäudetechnik in Wissenschaft und Praxis 6/2017, S. 498 ff.

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  • Photon Magazin 05-2017

    „Tücken im Detail – Garantien von Modulherstellern im Detail“ von Quandt/Brahms 5/2017

    „Mängel an Solarmodulen kommen in unterschiedlichsten Facetten vor. Nicht nur offensichtliche Defekte oder Leistungseinbußen beschäftigen Juristen, auch mit Begriffen wie »Schneckenspuren«, »Delamination« oder »Hotspots« müssen sich Rechtsanwälte und Richter auseinandersetzen. Doch welche Rechte haben die Käufer von Modulen, wenn sie einen Mangel feststellen? Was ist »Gewährleistung«? Wann gilt die »Produktgarantie«? Wann greift die »Leistungsgarantie«? Die Rechtsanwälte Barbara Quandt und Florian Brahms haben sich einige Garantieerklärungen angesehen.“

    Autor: Dr. Florian Brahms

    in Photon – Das Solarstrom-Magazin 5/2017, S. 42 ff.

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