
Publikationen
Veröffentlichungen unserer Rechtsanwälte
Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat.
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„Der Regierungsentwurf des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2014“ von Brahms/Maslaton
Das novellierte EEG 2014 soll nach dem Willen der Bundesregierung bis zum 1.8.2014 in Kraft treten, um ua die als zu hoch empfundene Belastung für die Letztverbraucher durch die Erneuerbaren Energien zu begrenzen. Der Regierungsentwurf (BT-Drs. 18/1304) passierte am 8.5.2014 in erster Lesung den Bundestag. In kritischer Reflektion des Referentenentwurfs melden die Verfasser grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken an der Novelle an.
Autor:
in NVwZ 2014, S. 760 ff.
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„Das darf’s (kann’s) noch nicht gewesen sein – die Novelle der Konzessionsvergabe“ von Brahms/Ellerbrock
„Eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen hat sich im Verlauf der letzten Jahre mit der Vergabe von Konzessionen der Strom- und Gasnetze durch die Kommunen auseinandergesetzt. Gegenstand der Rechtsstreitigkeiten waren insbesondere die Gewichtung der Vergabekriterien, die Informationspflichten des bisherigen Konzessionsnehmers, die Bewertung des Netzes bei Netzübernahme und das Bestreben einer Rekommunalisierung der Versorgungsnetze. Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit der Bewältigung des Konfliktpotenzials erkannt und versucht durch die Novellierung des § 46 Energiewirtschaftsgesetz (kurz: EnWG) die wesentlichen Streitfragen beizulegen. Der nachfolgende Beitrag bezieht zum Entwurf der Novelle des Konzessionsrecht (kurz: EnWG-E), der einer Zustimmung durch den Bundesrat nicht bedarf, kritisch Stellung.“
Autor:
in ER EnergieRecht 4/2016 S. 143 ff
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„Die gewerbliche Nutzung von Drohnen im Lichte der geplanten Novelle der LuftVO“ von Brahms/Maslaton
„Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Dobrindt hat unlängst angekündigt, dass aufgrund der zunehmenden Nutzung von Drohnen ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden müsse. Der technologische Fortschritt hat dazu geführt, dass unbemannte Luftfahrsysteme bereits vielfach zum Einsatz kommen und zu einem Massenphänomen werden. Die Art der Nutzung und der technischen Systeme weisen bereits ein weites Spektrum auf. Zukünftig soll einer kommerziellen Nutzung von Drohnen über den bisher bestehenden Rechtsrahmen hinaus ermöglicht werden, die nach der derzeitigen Rechtslage einer nur begrenzten Anwendung zugänglich ist. Der nachfolgende Beitrag widmet sich insbesondere den Anforderungen des Luftfahrtrechts an die derzeitige Nutzung von Drohnen und stellt diese der bemannten Luftfahrt gegenüber, bevor eine Empfehlung für eine Anpassung des Rechtsrahmens gegeben wird.“
Autor:
in NVwZ 2016, S. 1125 ff.
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„Teilweise Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans für Berlin 1958/60 – Anmerkung zu VG Berlin, Urteil vom 17.03.2017, 19 K 66.15“ von Nebel
Soweit in den Bezirken (des vormaligen) West-Berlins keine gebietsspezifischen Bebauungspläne erlassen worden sind, bestimmt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben nach dem übergeleiteten Recht des Baunutzungsplans für Berlin von 1958/60 i.V.m. den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung für Berlin von 1958 (BO 58). Der Baunutzungsplan weist für alle Bezirke West-Berlins Baugebiete aus und legt Art und Maß der baulichen Nutzung fest. Diese Festlegungen werden durch Bestimmungen der BO 58 konkretisiert, etwa zur Zulässigkeit zu Art und Maß der Nutzung (§ 7 Nr. 4 bis 13 BO 58) sowie hinsichtlich der zulässigen Bebauungstiefe und der Bauweise (§ 8 BO 58) oder der Gebäudehöhe (§ 9 BO 58).
Autor:
juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht 09/2017
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„Dezentrale Energieerzeugung im EEG 2017“ von Brahms/Schmitt 4/2016
„Vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Gesetzgeber ein ganzes Paket an Gesetzen zur Umsetzung der Energiewende beschlossen. Neu gefasst wurden hierbei das Erneuerbare Energien Gesetz (kurz: EEG 2017), das Energiewirtschaftsgesetz (kurz: EnWG) und das Messstellenbetriebsgesetz (kurz: MsbG). Das ohnehin aufgrund der vielschichtigen Interessenlagen schon komplexe Energierecht wird für Projektierer, Planer und Berater, die dezentrale Energiekonzepte anbieten oder beraten, zunehmend unübersichtlich. Der nachfolgende Beitrag widmet sich dem EEG 2017 und untersucht die Änderungen die sich für dezentrale Energiekonzepte in Gewerbebetrieben und der Wohnungswirtschaft ergeben, wo typischerweise Photovoltaikanlagen (kurz: PV-Anlage) und Blockheizkraftwerke (kurz: BHKW) zum Einsatz kommen.“
Autor:
in GI - Gebäudetechnik in Wissenschaft & Praxis 4/2016, S. 290 ff.
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„Die Eigenständigkeit der gewerblichen Wärmelieferung i.S.d. § 556c Abs. 1 BGB“ von Brahms/Schmitt
„Die Energiewende vollzieht sich nicht allein auf dem Sektor der Stromerzeugung sondern auch im Rahmen der Wärmerzeugung. Durch den technischen Fortschritt und damit zusammenhängenden Effizienzgewinnen von neuen Heizanlagen, bspw. in Form von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlangen (kurz: KWK), Wärmepumpen, Eisspeichern und anderer dezentraler Erzeugungsanlagen, könnte durch den Einbau in Bestandsgebäude ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung von CO2-Emissionen erzielt werden. Der Gesetzgeber hat als wichtiges Mittel zur Steigerung der Effizienz und der damit verbundenen Senkung des Energieverbrauchs bei Gebäuden die gewerbliche Wärmelieferung bzw. das sogenannte Contracting identifiziert, da nach dem bisherigen Umlagesystem der Heizkosten für den Vermieter kein Anreiz bestand, die Heizanlagen zu ersetzen, zu modernisieren oder energetisch zu optimieren. Die seit dem Mietrechtsänderungsgesetz 2013 (kurz MietRÄndG) eingeführte Regelung zur Umstellung der Wärmeversorgung von der Eigenversorgung des Vermieters auf die eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelieferung) im Sinne des § 556c BGB wird auch ob einer Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen zunehmend in Anspruch genommen.“
Autor:
in CuR Contracting und Recht 3/2016, S. 108 ff.
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„Die gewerbliche Wärmelieferung in der Wohnungswirtschaft“ von Brahms/Zorn 4/2017
„Eine Vielzahl von Wohngebäuden ist nach derzeitigem Stand mit veralteten Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen ausgestattet. Dies hat zur Folge, dass insbesondere die Kosten der Versorgung steigen und sich diese Steigerung in denen vom Mieter zu tragenden Betriebskosten widerspiegelt. Unzufriedenheit und gar Abschreckung auf Mieterseite können die Folge sein. Fest steht jedoch auch, dass Modernisierungsmaßnahmen für den Vermieter mit einem hohen Kostenaufwand verbunden sind, die im Verhältnis zur Mieteinnahme weniger lukrativ erscheinen. Eine geeignete Lösung des Problems könnte die gewerbliche Wärmelieferung (Contracting) darstellen, die zudem einen Beitrag zum Umweltschutz leisten kann.“
Autor:
in GI - Gebäudetechnik in Wissenschaft & Praxis 4/2017, S. 310 ff.
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„Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung“ von Nebel
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) hat am 26.09.2016 den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung“ veröffentlicht. Die Länder und Verbände hatten bis zum 04.10.2016 Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben; andiesem Tag fand auch die Länder- und Verbändeanhörung statt. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll in diesem Jahr erfolgen.
Autor:
juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht 9/2016
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„Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern“ von Herbold/Nebel
Mit dem fortschreitenden Ausbau der Windenergie an Land wird die Landschaft insbesondere der windenergiegeeigneten norddeutschen Flächenländer zunehmend verändert. Gleichzeitig nimmt eine skeptische Haltung gegenüber der Windenergie bei der von den Anlagen direkt betroffenen Bevölkerung sowie (in Folge) auch bei den kommunalen Entscheidungsträgern an vielen Standorten zu. […]
Autor:
juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht 05/2016
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„Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleistungsbaus“ Nebel/Fest
Die dynamische Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens für den Netzausbau in Deutschland hält an. Neuester Bestandteil dieser Entwicklung ist das Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (Gesetz v. 21.12.2015, BGBl. I 2015, 2490, vgl. auch BR-Drs. 595/15). Das Änderungsgesetz trägt zum einen den Praxiserfahrungen beim voranschreitenden Netzausbau Rechnung und setzt zum anderen den Koalitionsspitzen-Kompromiss zur Ausweitung der Erdverkabelung um. Der Beitrag ordnet die neuen Regelungen ein. Ferner wird der aus Praktikersicht verbliebene Weiterentwicklungsbedarf aufgezeigt.
Autor:
NVwZ 2016, S. 177 ff.
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