// Energierecht

LG Köln zur Anwendbarkeit des Scheibenpachtmodells im EEG

Mit Entscheidung vom 13.8.2021 hat das LG Köln dazu Stellung genommen, ob über einen Kraftwerkspool hinweg mit Kraftwerken in unterschiedlichen Städten ein sogenanntes Scheibenpachtmodell zur Darstellung einer Eigenversorgung in allen Fassungen des EEG möglich ist. Das LG Köln verneint dies - nicht unkritisch - damit, dass selbst in den EEG-Fassungen, in denen das Kriterium der nicht möglichen Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung noch nicht geregelt war, das Konzept als missbräuchlich anzusehen sei. Ferner wies das Gericht darauf hin, dass auch die Übergangsregelung zugunsten von Scheibenpachtmodellen in § 104 Abs. 4 EEG im konkreten Fall nicht zur Anwendung geraten könne, da ein Kraftwerkspool mit unterschiedlichen Kraftwerksstandorten nicht mehr als eine Stromerzeugungsanlage gelten könne. Zudem sei die Fiktion aus dem Stromsteuerrecht einer einheitlichen Anlage bei zentraler Steuerung nicht übertragbar. (LG Köln, Teilurteil v. 13.8…
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Heizungsrohre mit Stellrädern
// Energierecht

Keine umsatzsteuerliche Lieferung von dezentral verbrauchten BHKW-Strom an den Netzbetreiber

Das FG Köln hat mit Urteil vom 16.06.2021 entschieden, dass bei in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) erzeugtem und selbst (dezentral) verbrauchtem Strom an den Netzbetreiber keine umsatzsteuerliche Lieferung vorliegt. Das BKHW war an das eigene Stromnetz der Klägerin auf ihrem Gelände angeschlossenen (Kundenanlage). Die Kundenanlage war wiederum mit dem allgemeinen Stromversorgungsnetz des Stromnetzbetreibers verbunden. Der Beklagte ging auf der Grundlage einer Betriebsprüfung bzgl. des BHKW-Stroms unter Anwendung der Grundsätze in Abschnitt 2.5 UStAE von fiktiven Hin- und Rücklieferungen und aus und unterwarf diese der Besteuerung. Die hiergegen erhobene Klage war erfolgreich. Das FG Köln entschied, dass gerade keine Lieferung von Strom an den Netzbetreiber erfolgt durch den dezentralen Stromverbrauch. Es fehlt an einem Leistungstatbestand, da weder die Voraussetzungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) noch in der MwStSystRL, erfüllt sind und schließli…
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// Energierecht

KG Berlin zur Behandlung und Abrechnung von Stromdiebstahl zwischen Lieferant und Netzbetreiber

Das Kammergericht Berlin hat mit Entscheidung vom 12.07.2021 zur Behandlung und Abrechnung beim Stromdiebstahl Stellung bezogen. Sofern zwischen dem Stromlieferanten und dem Lieferkunden ein sog. all-inclusive-Stromlieferungsvertrag abgeschlossen worden ist und mit dem Lieferkunden vereinbart wurde, dass auch unter Umgehung von Messeinrichtungen verwendeter Strom (sog. Stromdiebstahl) als Lieferung anzusehen sei, ist nach Auffassung des Gerichts auch eine solche Entnahme auch im Verhältnis zwischen Stromlieferant und Netzbetreiber als netzentgeltpflichtige Belieferung der Entnahmestelle des Lieferkunden anzusehen. In der Folge kann der Netzbetreiber auch gegenüber dem Stromlieferanten die im Rahmen der Lieferung entstehenden Netzentgelte vom Stromlieferanten verlangen. Das Gericht führt zur Begründung u.a. an, dass die Überbrückung einer bestehenden Entnahmestelle nicht die Schaffung einer neuen Entnahmestelle im Sinne der StromNEV zur Folge hätte, …
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// Energierecht

BGH zur rückwirkenden Aufhebung von rechtswidigen Entscheidungen der BNetzA

In drei gleichgelagerten Fällen hat der BGH am 23. März 2021 Stellung bezogen, ob öffentlich bekannt gemachte und sich im Nachhinein als rechtswidrig erwiesenen Entscheidungen der BNetzA rückwirkend aufgehoben werden können. Die BNetzA hatte im in einer Festlegung aus dem Jahr 2013 (Beschl. v. 11. Dezember 2013 - Az: BK4-13-739) für die Voraussetzungen für individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV bestimmt, dass eine kaufmännisch-bilanzielle Durchleitung des Stromes nicht zulässig sei, d.h. bei einer zeitgleichen #Stromerzeugung am Anschlusspunkt lediglich der tatsichlich an diesem Punkt durch den Letztverbraucher bezogenen Strommengen ohne Berücksichtigung des Ersatzstromes berücksichtigt werden kann. Diese Entscheidung hat die BNetzA zwar nach Entscheidungen des BGH aufgebhoben, jedoch war die ursprüngliche Entscheidung der BNetzA weder offensichtlich rechtswidrig, noch führten Aufwendungen des Letztverbrauchers im Vertrauen auf d…
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// Energierecht

OLG Brandenburg zum Nachweis des Gülle- und NawaRo-Bonus bei Biogasanlagen

Das OLG Brandenburg hat mit seiner Entscheidung vom 8. Juni 2021 seine bisherige Rechtsprechung zur Nachweisführung beim Güllebonus und beim Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus) bestätigt und konkretisiert. Der Anspruch des Betreibers einer Biogasanlage entfällt endgültig auf den NawaRo- und Güllebonus nach Abschnitt VII Nr. 2 der Anlage 2 zum EEG 2009 mit Wirkung für die Zukunft wenn die Voraussetzungen in einem davor liegenden Zeitraum nicht durchgängig nachgewiesen werden konnten. Die Einträge im Einsatzstofftagebuch sind so zeitnah und umfassend vorzunehmen, dass der Nachweisfunktion Genüge getan wird. Nachträgliche Korrekturen von Eintragungen und Änderungen sowie ergänzende Nachweise bei Unklarheiten oder Lücken sind nicht möglich und können auch nicht durch Zeugenbeweis oder ein Umweltgutachten bei Gericht ersetzt werden. Das EEG verlange zudem einen Nachweis nicht nur über die Art und Menge der eingesetzten Stoffe, so…
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// Energierecht

BFH entscheidet über Gewerbesteuerzerlegung beim Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz- und Versorgungsbetrieb (Unbundling)

Der III. Senat des Bundesfinanzhofes hat am 24. Juni 2021 seinen Beschluss vom 18. Februar 2021 veröffentlicht, mit dem er über die Gewerbesteuerzerlegung bei einem Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz- und Versorgungsbetrieb (Unbundling) entschieden hat, dass dann, wenn bei einem integrierten Energieversorgungsunternehmen eine Entflechtung stattfindet, aufgrund derer das Versorgungsnetz an eine andere Gesellschaft verpachtet wird, eine Gewerbesteuerzerlegung auf die Netzgemeinden im Hinblick auf die bei dem Energieversorgungsunternehmen verbliebenen Geschäftsbereiche nur dann vorzunehmen ist, wenn das Energieversorgungsunternehmen in den einzelnen Netzgemeinden weiterhin selbst Betriebsstätten im Sinne des § 12 AO unterhält. (BFH, Beschl. v. 18.02.2021 - Az.: III R 8/19)
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